Rechtsprechung
LG Aachen, 20.03.2011 - 12 O 297/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
HOAI: "Umfang der Funktionsbereiche" wird für neue Einheiten höher bewertet!
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.02.2003 - VII ZR 11/02
Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz; Rechtsnatur des …
Auszug aus LG Aachen, 20.03.2011 - 12 O 297/06
Der Mangel einer schriftlichen Vereinbarung schadet insofern nicht, da er nicht zur Unwirksamkeit der Anrechnung führt (BGHZ 154, 124 ff.). - BGH, 30.09.2004 - VII ZR 192/03
Abrechnung von Ingenieurbauwerken
Auszug aus LG Aachen, 20.03.2011 - 12 O 297/06
Das Honorar für die Verkehrsanlage ist getrennt zu berechnen (BGH BauR 2004, 1963; NJW 2005, 63). - BGH, 24.01.2002 - VII ZR 461/00
Annahme eines einheitlichen Auftrags bei mehreren Gebäuden bzw. Anlagen
Auszug aus LG Aachen, 20.03.2011 - 12 O 297/06
Weiter ist der Sachverständige zutreffend davon ausgegangen, dass Pumpwerke, Abwasserreinigungsanlagen, Schlammbehandlungsanlagen und Filteranlagen keine eigene Ingenieurbauwerke iSd § 54 HOAI sind (vgl. BGH, BauR 2002, 817 f.).
- OLG Naumburg, 13.04.2017 - 1 U 48/11
Architektenhonorarklage: Aussetzung der Verhandlung wegen eines von der …
bb) Ein ganz anderer, vom Gerichtssachverständigen E. bei seiner sachverständigen Beratung in Bezug auf die Honorarzoneneinordnung berücksichtigter Umstand ist der, dass die besagte enge bauliche Verknüpfung beider Bauwerke auf die Honorarzoneneinordnung Einfluss hat, weil die Kombination zweier getrennter Funktionen in einem Bauwerk die Planungsanforderungen erhöht (vgl. etwa: LG Aachen, Urteil vom 20.03.2011, Az.12 O 297/06).